Bundestag beschließt Präventionsgesetz

Am 20.03.2013 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Förderung der Prävention auf den Weg gebracht. Damit wurde ein weiterer Schritt vollzogen, um das Thema Prävention und Gesundheitsmanagement voranzubringen.

Ab 2014 sollen die Ausgaben der Krankenkassen für Präventionszwecke von drei Euro auf sechs Euro pro Versicherten im Jahr erhöht werden, das bedeutet eine zusätzliche Bereitstellung von jährlich rund 180 Millionen Euro für die Vorsorge. Schwerpunkte liegen auf der Förderung der betrieblichen Prävention, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen.

Im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) sind Mindestwerte für Leistungen von zwei Euro je Versicherten geplant. Das würde eine deutliche Verbesserung des Spielraumes für Präventionsmaßnahmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung bedeuten. Vom GKV-Spitzenverband sollen einheitliche Verfahren zur Qualitätssicherung, Zertifizierung und Evaluation von Leistungsangeboten festgelegt werden. Angedacht sind auch neue, zusätzliche Aufgaben für die niedergelassenen Ärzte in Deutschland, die ihre Patienten in Sachen Prävention mehr beraten und anleiten sollen. Aus der Erfassung von gesundheitlichen Belastungen und Risikofaktoren soll durch daraus abgeleitete ärztliche Präventionsempfehlungen eine wichtige Grundlage für die Krankenkassen zur Gewährung von Leistungen geschaffen werden.

Generell soll durch das Präventionsgesetz die Eigenmotivation der Versicherten, selbst und aktiv Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen, gestärkt werden. Gesundheitliche Prävention ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen, die dazu dienen, Krankheiten zu vermeiden, sie frühzeitig zu erkennen oder ihre Folgen zu minimieren.

Quellen: BSA Akademie, DHfPG
Bildmaterial: BSA Akademie

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